Posts in EventArena

Kategorie: EventArena

  • Eure EventArena 2026

    Veranstaltungen für 2026

    Erlebt unvergessliche Momente bei Eure EventArena
    Die besten Events in Wittstock!

    Liebe Musik- und Festivalfans,

    es gibt Momente im Leben, die man einfach nicht verpassen darf. Momente voller Energie, Gemeinschaft und unvergesslicher Erlebnisse. Bei Eure Eventarena laden wir euch ein, genau diese Momente mit uns zu erleben! Wir haben zwei außergewöhnliche Events geplant, die eure Herzen höherschlagen lassen und euch die Möglichkeit geben, Zeit mit Freunden, Familie oder neuen Bekanntschaften zu verbringen.

    🎸 MPOA – Metal Power Open Air Festival 2026 – Das ultimative Metal-Event!

    Vom 14. bis 16. Mai 2026 verwandelt sich Wittstock in das Mekka für alle Metal-Fans! Das MPOA Metal Power Open Air Festival verspricht drei Tage voller Energie, Power und Leidenschaft. Erlebt die besten Metal-Bands live auf der Bühne, fühlt den Rhythmus in euren Knochen und lasst euch von der Atmosphäre mitreißen. Dieses Festival ist ein Muss für jeden, der die harte, laute und ehrliche Musik liebt. Tickets sind jetzt erhältlich – greift zu, bevor sie vergriffen sind!

    MPOA – Tickets -> kaufen hier

    Teilt die Freude – Sagt es weiter!

    Verbreitet die Botschaft, denn gemeinsam macht das Erlebnis noch mehr Spaß! Erzählt euren Freunden, Familien und allen, die das Leben in vollen Zügen genießen wollen, von diesen einzigartigen Events. Nutzt die Gelegenheit, um gemeinsam unvergessliche Momente zu erleben, neue Freundschaften zu knüpfen und einfach mal abzuschalten.

    Tickets & mehr Infos

    Alle Tickets für die WMOA und das MPOA könnt ihr bequem über unserer Website kaufen. Klickt einfach auf die Links, sichert euch euren Platz und seid Teil dieser außergewöhnlichen Events!

    Lasst uns gemeinsam die besten Momente feiern!

    Wir freuen uns auf euch – auf dem MPOA und bei all unseren Events. Seid dabei, wenn es heißt: Musik, Power, Gemeinschaft – das ist eure-eventarena.de!

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

    § 1 Konstitutive Schriftform & Vertretungsausschluss

    1. Ein rechtswirksamer Vertragsschluss sowie jedwede Vertragsänderung oder Ergänzung kommen ausschließlich durch die eigenhändige, physische Unterschrift der Geschäftsführung des Veranstalters zustande.
    2. Mündliche Nebenabreden, Absprachen via E-Mail, Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp) oder Zusagen durch Dritte (Booker, Assistenten, Personal vor Ort) sind rechtlich nichtig.
    3. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Einrede der Anscheins- oder Duldungsvollmacht. Jegliches Vertrauen auf die Vertretungsmacht Dritter ist ausgeschlossen.

    § 2 Werbeschuld & Social Media „Collab-Pflicht“

    1. Der Partner (Künstler/Agentur/Händler) übernimmt eine erfolgsunabhängige Werbe- und Mitwirkungspflicht zur aktiven Bewerbung des Events.
    2. Plattform-Zwang: Bei sämtlichen Postings mit Event-Bezug auf Instagram, TikTok oder Facebook ist die Eure EventArena GmbH zwingend als „Collaborator“ (Mitwirkender) einzuladen. Beiträge ohne diesen Status gelten als nicht erbrachte Werbeleistung.
    3. Sanktion: Bei schuldhafter Missachtung der Collab-Pflicht oder ausbleibenden Werbenachweisen (Reporting-Pflicht alle 14 Tage ab Vertragsschluss) steht dem Veranstalter ein Recht zur Gagen- oder Vergütungskürzung in Höhe von 20 % (pauschalierter Schadensersatz) zu.

    § 3 Konkurrenzschutz & Exklusivität (300 km Radius)

    1. Dem Partner ist es untersagt, in einem Zeitraum von 4 Wochen vor bis 4 Wochen nach dem Veranstaltungstermin in einem Radius von 300 km um den Veranstaltungsort (Wittstock/Dosse) sowie um Berlin weitere öffentliche Auftritte durchzuführen oder anzukündigen.
    2. Jeder Verstoß gegen diese Exklusivität löst eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 500,00 € (oder 50 % der vereinbarten Gage, je nach höherem Betrag) aus und berechtigt den Veranstalter zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

    § 4 Externe Dienstleister, Foodtrucks & Handel

    1. Umsatzbeteiligung: Händler und Gastronomen leisten eine Provision in Höhe von 20 % des Bruttoumsatzes an den Veranstalter.
    2. Kontrollrecht: Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit unangekündigte Prüfungen der Kassenbestände, Z-Berichte und Zählprotokolle vorzunehmen.
    3. Manipulation: Jede Form der Umsatzverschleierung führt zu einer Konventionalstrafe in Höhe des 3-fachen durchschnittlichen Tagesumsatzes sowie zum sofortigen Platzverweis ohne Anspruch auf Rückzahlung von Standgebühren.

    § 5 Zahlungssystem & Wertbon-Pfandregelung

    1. Cashless-System: Die gesamte Zahlungsabwicklung auf dem Gelände erfolgt ausschließlich über veranstaltereigene Wertbons.
    2. Pfand: Das Pfandsystem für Getränkebecher und Flaschen wird rein über Wertbons abgewickelt. Eine Barauszahlung von Pfandbeträgen ist ausgeschlossen.
    3. Ausschluss der Erstattung: Der Erwerb von Wertbons ist final. Eine Rücknahme, Erstattung oder Barauszahlung von Wertbons (inkl. Pfand-Bons) nach Erwerb ist unwiderruflich ausgeschlossen. Nicht genutzte Bons verfallen mit Veranstaltungsende ersatzlos.

    § 6 Wirtschaftliche Notbremse & Force Majeure

    1. Wirtschaftlicher Vorbehalt: Der Veranstalter kann bei mangelndem Vorverkauf (< 50 % Kapazität) oder massiven Preissteigerungen (Energie/Inflation > 10 %) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei kündigen. Schadensersatzansprüche des Partners sind ausgeschlossen.
    2. Force Majeure: Bei Krieg, Pandemien, Streiks, Terrorwarnungen oder behördlichen Verboten ist der Veranstalter von der Leistungspflicht befreit. Ausfallhonorare oder Vorbereitungskosten werden nicht erstattet.

    § 7 Technische Abnahme & Equipment-Haftung

    1. Eigenverantwortung: Der Partner ist für die Betriebssicherheit seiner technischen Geräte (nach DGUV V3) allein verantwortlich.
    2. Schadensersatz: Verursacht Equipment des Partners eine Störung im Stromnetz oder einen Ausfall der Technik, haftet der Partner für alle daraus resultierenden Schäden und entgangenen Einnahmen.
    3. Abnahme: Sämtliche Aufbauten müssen 4 Stunden vor Einlass durch den Veranstalter abgenommen sein.

    § 8 Bild-, Ton- und Urheberrechte

    1. Aufzeichnungsrecht: Der Partner überträgt dem Veranstalter unwiderruflich und zeitlich unbegrenzt sämtliche Nutzungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen des Auftritts/Standes für Werbezwecke.
    2. GEMA: Die Anmeldung und Zahlung von Lizenzgebühren für das vom Partner genutzte Material obliegt ausschließlich dem Partner. Er stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei.
    3. Drohnenverbot: Der Einsatz von Drohnen durch Partner oder Besucher ist auf dem gesamten Gelände streng untersagt.

    § 9 Verschiebung & Programmänderung

    1. Verlegung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich (Radius 50 km) oder zeitlich (bis zu 12 Monate) zu verlegen. Tickets und Verträge behalten ihre Gültigkeit.
    2. Programmänderung: Änderungen im Line-Up oder Ablauf berechtigen weder Besucher noch Partner zur Kündigung oder zum Schadensersatz.
    3. Ticket-Weiterverkauf: Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Verstoß führt zur Sperrung und einer Vertragsstrafe von 500,00 € pro Ticket.

    § 10 Sicherheit & Hausordnung

    1. Gepäck: Taschen/Rucksäcke sind nur bis maximal DIN A4-Größe gestattet.
    2. Verbotsliste: Waffen, Betäubungsmittel, Glasbehältnisse und Pyrotechnik sind strikt verboten.
    3. Kontrollen: Der Sicherheitsdienst führt jederzeit Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen (auch Backstage/Tour-LKW) durch.

    § 11 Camping & Schwarzcamping-Sanktion

    1. Campieren ist ausschließlich mit gültigem Camping-Ticket gestattet.
    2. Strafgebühr: Personen ohne gültiges Ticket zahlen ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 100,00 € pro Person.
    3. Hausfriedensbruch: Bei Verweigerung erfolgt ein sofortiger Platzverweis. Das weitere Verbleiben wird als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) strafrechtlich verfolgt.

    § 12 Müllpfand & Umweltschutz

    1. Sperrmüll: Das Zurücklassen von Zelten, Sofas oder Kühlschränken führt zur Berechnung einer Entsorgungspauschale von mindestens 250,00 € pro Gegenstand.
    2. Müllpfand: Für Standflächen kann ein Pfand von bis zu 500,00 € erhoben werden, das erst nach schriftlicher Abnahme der sauberen Fläche erstattet wird.

    § 13 Haftungsbeschränkung & Gerichtsstand

    1. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Diebstahl oder Beschädigung von privatem Equipment wird keine Haftung übernommen.
    2. Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz der Gesellschaft (Berlin/Brandenburg) vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
    3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.